Zutrittsrecht zu gemeinsamem Haus nach Trennung

30.05.2010

Hat ein Ehemann nach der Trennung das gemeinsame Einfamilienhaus seiner Ehefrau überlassen, kann ihm diese das ständige Betreten des Grundstücks untersagen. Der Bundesgerichtshof sprach dem Ehemann lediglich das Recht zu, das Anwesen zweimal im Jahr betreten zu dürfen, um dort "nach dem Rechten" zu sehen.

 Beschluss des BGH vom 31.03.2010, XII ZB 130/09 – EBE/BGH 2010, 139

 
Zurück...
 
Erbvertrag Regensburg, Leistungen Ingolstadt, Familienrecht Muenchen, Scheidung nahe Nuernberg, Fachanwalt Familienrecht Muenchen, Mietrecht Muenchen, Arzthaftungsrecht Muenchen, Rechtsanwaltskanzlei Muenchen, Ehevertrag Rosenheim, Eherecht Muenchen